Gemeinnützigkeit

Die Häuser der AWO SANO arbeiten als anerkannte Familienferienstätten gemeinnützig und haben sich deutschlandweit in der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung zusammen geschlossen. So können wir Ihnen familienfreundliche, so genannte begünstigte Preise, anbieten, wenn Sie eine der vier folgenden Kriterien erfüllen:
 
  •  Sie haben das 75. Lebensjahr vollendet.
  •  Sie haben eine ärztliche Bescheiniung für die besondere Erholungsbedürftigkeit
  • Sie sind schwerbehindert (Kopie des Schwerbehindertenausweises erforderlich)
  • Ihr angerechnetes monatliches Familieneinkommen liegt unterhalb der persönlichen Bemessungsgrenze. Ob dies auf Sie zutrifft, können Sie in unserem online Rechner prüfen